Mindestanforderungen für Schülergeräte im Rahmen „Digitale Schule der Zukunft“ (DSdZ)

(Stand der Information: 26.01.2025)

Achtung:

  • Namentliche Rechnungen müssen auf eine/n Erziehungsberechtigte/n ausgestellt sein.

Mindestanforderungen:

Es handelt sich um ein Gerät mit Windows-Betriebssystem:

  • Windows 11 (home) muss installiert sein
    (Prozessor: dringend empfohlen: Intel oder AMD mit x86/x64-Struktur)
  • 8 GB Arbeitsspeicher
  • 240 GB SSD
  • 10“ Touchdisplay, empfohlen: mind. 12“
  • Tastatur: abnehmbar oder schwenkbar, auch Bluetooth
  • Stift
  • Kamera auf Vorder- und Rückseite
    (statt Kamera auf der Rückseite auch portable, koppelbare (Kabel / wireless) Kamera möglich)
  • USB-C-Port, Mikrofon, W-LAN, Bluetooth, Miracast (drahtlose Verbindung zum Beamer); (normalerweise in aktuellen Geräten alles enthalten)
  • Angemessene Akkulaufzeit (ca. 6 Stunden)

Zusätzlich benötigt Ihr Kind – muss nicht neu angeschafft werden:

  • Sicherungsmedium (z.B. externe Festplatte/USB-Stick) für Daten-Back-Up
  • Kopfhörer
  • Empfehlung: Schutzhülle

weitere Anmerkungen:

  • Auf dem Gerät sollen mind. 2 Benutzer eingerichtet werden
    (Schule, Privat, Eltern-Admin)
  • Für MS-Office kann von der Schule eine Lizenz bereitgestellt werden.

Antragstellung:

www.dsdz.bayern.de