Mindestanforderungen für Schülergeräte im Rahmen „Digitale Schule der Zukunft“ (DSdZ)
(Stand der Information: 26.01.2025)
Achtung:
- Namentliche Rechnungen müssen auf eine/n Erziehungsberechtigte/n ausgestellt sein.
Mindestanforderungen:
Es handelt sich um ein Gerät mit Windows-Betriebssystem:
- Windows 11 (home) muss installiert sein
(Prozessor: dringend empfohlen: Intel oder AMD mit x86/x64-Struktur) - 8 GB Arbeitsspeicher
- 240 GB SSD
- 10“ Touchdisplay, empfohlen: mind. 12“
- Tastatur: abnehmbar oder schwenkbar, auch Bluetooth
- Stift
- Kamera auf Vorder- und Rückseite
(statt Kamera auf der Rückseite auch portable, koppelbare (Kabel / wireless) Kamera möglich) - USB-C-Port, Mikrofon, W-LAN, Bluetooth, Miracast (drahtlose Verbindung zum Beamer); (normalerweise in aktuellen Geräten alles enthalten)
- Angemessene Akkulaufzeit (ca. 6 Stunden)
Zusätzlich benötigt Ihr Kind – muss nicht neu angeschafft werden:
- Sicherungsmedium (z.B. externe Festplatte/USB-Stick) für Daten-Back-Up
- Kopfhörer
- Empfehlung: Schutzhülle
weitere Anmerkungen:
- Auf dem Gerät sollen mind. 2 Benutzer eingerichtet werden
(Schule, Privat, Eltern-Admin) - Für MS-Office kann von der Schule eine Lizenz bereitgestellt werden.
Antragstellung: